Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung der Add-on-Module der SmoobuPMS GmbH. Stand: August 2026.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge zwischen der SmoobuPMS GmbH, Maximilianstraße 22, 80539 München (nachfolgend «SmoobuPMS» oder «Anbieter») und dem Kunden über die Bereitstellung von Software-as-a-Service-Add-on-Modulen (nachfolgend «Module») zur Erweiterung der Software «Smoobu» der Smoobu GmbH.
(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB), soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich auf eine der beiden Gruppen beschränkt sind.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) SmoobuPMS stellt dem Kunden über eine Online-Plattform (Kundenbereich) Add-on-Module zur Verfügung, die über die offizielle API der Smoobu-Software angebunden werden. Die Module ergänzen die Funktionalität der Smoobu-Software, ersetzen diese jedoch nicht.
(2) Die konkrete Leistungsbeschreibung des jeweiligen Moduls ergibt sich aus der Produktbeschreibung im Online-Shop der SmoobuPMS-Website zum Zeitpunkt der Bestellung.
(3) Voraussetzung für die Nutzung der Module ist ein aktives Vertragsverhältnis des Kunden mit der Smoobu GmbH sowie eine vom Kunden erteilte API-Autorisierung nach dem OAuth2-Standard. SmoobuPMS erhält keinen Zugriff auf die Zugangsdaten des Kunden zu seinem Smoobu-Konto.
(4) SmoobuPMS ist berechtigt, den Funktionsumfang der Module fortlaufend zu erweitern, zu verbessern und einzelne Funktionen zu ändern, solange die grundlegende vertraglich vereinbarte Leistung erhalten bleibt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Module im Online-Shop der SmoobuPMS-Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Durch Anklicken der Schaltfläche «Kostenpflichtig bestellen» im Bestellprozess gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb befindlichen Module ab.
(3) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung per E-Mail zustande, spätestens jedoch mit der Aktivierung des Moduls im Kundenbereich des Kunden.
(4) Der Vertragstext wird von SmoobuPMS gespeichert und dem Kunden im Kundenbereich zum Abruf bereitgestellt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung wird monatlich im Voraus fällig und ist zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums zu zahlen.
(3) Als Zahlungsarten stehen zur Verfügung: SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte (Visa, Mastercard) und für Unternehmen der Kauf auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist SmoobuPMS berechtigt, den Zugang zu den Modulen bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung zu sperren. Der Kunde wird vor einer Sperrung schriftlich (auch per E-Mail) unter Setzung einer angemessenen Nachfrist gemahnt.
(5) SmoobuPMS ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zu ändern. Der Kunde hat im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit.
(2) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an support@smoobupms.com ist ausreichend) oder kann direkt im Kundenbereich unter «Aktive Module» erklärt werden.
(5) Nach Vertragsende werden die Kundendaten für weitere 30 Tage gespeichert, um einen etwaigen Neustart zu ermöglichen. Nach Ablauf dieser Frist werden alle Kundendaten DSGVO-konform gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Nähere Informationen enthält unsere Widerrufsbelehrung.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zum SmoobuPMS-Kundenbereich vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
(2) Der Kunde ist für die vollständige und korrekte Übermittlung der für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten verantwortlich, insbesondere für die Aufrechterhaltung eines aktiven Smoobu-Zugangs.
(3) Der Kunde wird die Module nicht in rechtswidriger Weise oder unter Verletzung von Rechten Dritter nutzen.
§ 8 Verfügbarkeit
(1) SmoobuPMS bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Module von 99,5 % im Jahresmittel, gemessen an der geplanten Betriebszeit.
(2) Nicht zur Verfügbarkeit zählen: geplante Wartungsfenster (mit mindestens 48 Stunden Ankündigung im Kundenbereich), Ausfälle durch höhere Gewalt, Ausfälle der Smoobu-API, für die SmoobuPMS nicht verantwortlich ist, sowie Ausfälle der öffentlichen Internet-Infrastruktur.
(3) Bei Unterschreitung der Verfügbarkeit hat der Kunde Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der Vergütung des betroffenen Abrechnungszeitraums.
§ 9 Haftung
(1) SmoobuPMS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Rahmen von Garantien.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SmoobuPMS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. Bei Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) geschlossen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mit einer Frist von sechs Wochen zur Bestätigung vorgelegt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird bei der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.
§ 12 Nutzungsrechte und Lizenz an der Software
(1) SmoobuPMS räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die vertraglich vereinbarten Module im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist auf die Anzahl der im jeweiligen Modul-Angebot beschriebenen Nutzer, Objekte und Buchungen beschränkt.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Module ganz oder teilweise zu kopieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren oder Sicherheitsmerkmale zu umgehen. Ausgenommen sind gesetzlich zwingend zulässige Handlungen nach den §§ 69d, 69e UrhG.
(3) Der Quellcode der Module bleibt Eigentum der SmoobuPMS GmbH. Der Kunde erwirbt keine Rechte am Quellcode.
(4) Rechte an vom Kunden generierten Daten (Buchungsdaten, Gastdaten, Konfigurationsdaten, Reports) verbleiben ausschließlich beim Kunden. SmoobuPMS erhält lediglich das Recht zur Verarbeitung im Rahmen der vertraglichen Leistung.
§ 13 Gewährleistung und Mängelrechte
(1) SmoobuPMS gewährleistet, dass die Module die im jeweiligen Angebot ausdrücklich zugesicherten Funktionen aufweisen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind.
(2) Mängel der Module wird SmoobuPMS innerhalb angemessener Frist nach schriftlicher Meldung des Kunden beseitigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach Wahl der SmoobuPMS entweder durch Nachbesserung oder durch die Bereitstellung einer neuen mangelfreien Version.
(3) Ist die Mängelbeseitigung endgültig fehlgeschlagen, unmöglich oder unzumutbar, kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen von ihm gesetzten Nachfrist den Vertrag kündigen oder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen.
(4) Ansprüche des Kunden aus Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis des Mangels, spätestens jedoch in zwei Jahren ab Beginn des Vertragsverhältnisses. Bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
§ 14 Höhere Gewalt
(1) Wenn und soweit die Erbringung der vertraglichen Leistungen durch die Vertragsparteien aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Terroranschläge, Streik im Bereich der Grundversorgung, behördliche Anordnungen mit unmittelbarer Wirkung, Pandemie-bedingte Betriebseinschränkungen sowie großflächige Ausfälle der öffentlichen Infrastruktur, insbesondere Strom und Internet) verhindert oder wesentlich erschwert wird, sind die davon betroffenen Vertragsparteien für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Leistungspflicht befreit.
(2) Die Vertragsparteien werden sich unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt informieren und angemessene Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen ergreifen.
(3) Dauert die Behinderung länger als 60 Kalendertage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen.
§ 15 Vertraulichkeit und Berufsgeheimnisse
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Preisstrukturen, technisches Know-how — geheim zu halten und ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Zwecke zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus für weitere fünf Jahre.
(3) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein bekannt werden, (b) der empfangenden Partei bereits vor Erhalt nachweislich bekannt waren, (c) durch die empfangende Partei unabhängig ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden, oder (d) auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlicher/behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von SmoobuPMS ausdrücklich anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Stand: 15. August 2026, Version 4.1